Teilhabe und organisierte Mitbestimmung – Der erste Teilnehmerbeirat von Freizeit Inklusive

Das Recht auf „Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ in allen Bereichen des Lebens ist in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention verankert und fester Bestandteil des Leitbildes von Miteinander Leben Lernen. Teilhabe bedeutet darüber hinaus das Gefühl, dazuzugehören und gebraucht zu werden.
Bei Freizeit Inklusive haben Menschen mit Behinderung teil an Tanzkursen, an Ferienfahrten, sie gehören dazu, zu ihrer Kochgruppe Fair-Speisen oder zu ihren Nachtschwärmen. Die Ideen für die Fahrten und die Veranstaltungen stammen größtenteils vom FI-Team.
Das soll sich nun ändern!
Am Freitag, dem 1. Februar 2019 wurde der erste Teilnehmerbeirat von Freizeit Inklusive (FI) gewählt. In Zukunft werden die Teilnehmenden in organisierter Form mitbestimmen.

Der neue Teilnehmerbeirat von Freizeit Inklusive. In der Mitte Christoph Grün (Vorsitzender, 4.v.r.) und Stefan Scherer (Stellvertreter 4.v.l.)

10 Teilnehmende haben sich für eine Mitarbeit im Beirat zur Verfügung gestellt, weitere stehen für Arbeitsgruppen zur Verfügung. In geheimer Wahl wurde Christoph Grün zum Vorsitzenden und Stefan Scherer zum Stellvertreter gewählt. Das erste Projekt des Teilnehmerbeirats ist die Erarbeitung der Aufgaben bzw. der Regeln des Beirates. Danach geht es an die konkrete Planung gemeinsamer Aktionen. Ihre Ideensammlung und ihre Forderungen bringt der Beirat bei Freizeit Inklusive ein. Ein Teammitglied von Freizeit Inklusive begleitet die Prozesse in der Gründungsphase des Beirates. In gemeinsamen Treffen werden die Ideen diskutiert und, soweit das möglich ist, in die Programmgestaltung eingebunden. Die Organisation der Treffen sowie die Koordination der individuell benötigten Assistenz übernimmt Freizeit Inklusive.